Führerschein-Klassen
Welche Führerscheinklasse darf's sein?
Ob Busführerschein, LKW-Führerschein, Motorradführschein oder der häufigste Führerschein in Deutschland: der Autoführerschein. Für welchen entscheidest Du dich?
Jedes Jahr machen über 800.000 Personen den Führerschein in der Klasse B, BF17, BE und B96. Knapp die Hälfte der Führerschein-Neulinge ist unter 18 Jahren alt und hat damit am begleiteten Fahren ab 17 (BF17) teilgenommen.
Der Führerschein ist Dein Ticket in die Freiheit und Unabhängigkeit. Hier haben wir Dir alles Wichtige zu allen Führerscheinklassen, die Du bei der Fahrschule Spitzer in Mosbach machen kannst, zusammengestellt:
Führerschein für Krafträder (unbeschränkt)
Mindestalter:
18 Jahre (bei Direkteinstieg 24 Jahre)
Vorbesitz einer Klasse:
2 Jahre Klasse A / begrenzt, (bei Direkteinstieg: nein)
Einschluss von Klassen:
A1 und AM
Befristung / ärztliches Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich
A2 – Führerschein für Krafträder mit maximal 35 kW
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Einschluss von Klassen:
A1 und AM
Befristung /ärztliche Untersuchnung:
Nein / Sehtest erforderlich
A1 – Führerschein für Leichtkrafträder bis 125ccm mit max. 11 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Einschluss von Klassen:
AM
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich
Führerschein für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor/max. 45km/h
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Einschluss von Klassen:
keine
Befristung /ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich
Führerschein für Kraftwagen bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen
B 17 - Mindestalter: 17 Jahre
B - Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Einschluss von Klassen:
L und AM
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich
Führerschein für PKW bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B
Einschluss von Klassen
L und AM
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erfforderlich
Führerschein für Kraftwagen mit mehr als 7,5 t und max. 8 Sitzplätzen
Mindestalter:
21 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B
Einschluss von Klassen:
C 1
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / Wiederholung jeweils nach 5 Jahren, bei Ersterteilung und bei jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich
Führerschein für Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger
Mindestalter:
21 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse C
Einschluss von Klassen:
C 1 E, BE, T, sowie D1 sofern D 1, DE und D vorhanden
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / Wiederholung nach jeweils 5 Jahren, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Führerschein für Kraftwagen bis max. 7,5 t und max. 8 Sitzplätzen
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B
Einschluss von Klassen:
keine
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre bei Ersterteilung und jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Führerschein für LKW bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse C 1
Einschluss von Klassen:
BE sowie D1E, sofern Klasse D1 und DE, sofern D vorhanden
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / ab dem 50ten Lebensjahr alle 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Führerschein für Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
Mindestalter:
24 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B
Einschluss von Klassen:
D 1
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / bei Ersterteilung und ab dem 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und dem 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärztlichen und augenärztliches Gutachten
Führerschein für Kraftwagen der Klasse D und Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg
Mindestalter:
24 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse D
Einschluss von Klassen:
BE, D1E sofern Klasse C1 vorhanden
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / bei Ersterteilung und ab dem 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ ist ein Fahreignungsgutschten erforderlich, Zwischen Ersterteilung und 50 Geburtstag alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten erforderlich.
Führerschein für Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8-16 Sitzen
Mindestalter:
21 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B
Einschluss von Klassen:
keine
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / bei Ersterstellung und ab dem 50. Lebensjahr betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ Fahrtauglichkeitsgutachten. Zwischen der Ersterteilung und dem 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten
Führerschein für Kraftwagen der Klasse D1, zulässige Gesamtmasse der Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges, max. 12 t.
Mindestalter:
21 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse D 1
Einschluss von Klassen:
BE sowie C1E, sofern C1 vorhanden
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / bei Ersterteilung und ab dem 50. Lebensjahr betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahrtauglichkeitsgutachten. Zwischen Ersterteilung und dem 50.Lebensjahr alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten erforderlich.
Mindestalter:
16 Jahre, bis 40 km/h
18 Jahre, bis 60 km/h
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Einschluss von Klassen:
L und AM
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Einschluss von Klassen:
keine
Befristung / ärztliches Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich