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Führerschein-Klassen

Welche Führerscheinklasse darf's sein?

Ob Busführerschein, LKW-Führerschein, Motorradführschein oder der häufigste Führerschein in Deutschland: der Autoführerschein. Für welchen entscheidest Du dich?

Jedes Jahr machen über 800.000 Personen den Führerschein in der Klasse B, BF17, BE und B96. Knapp die Hälfte der Führerschein-Neulinge ist unter 18 Jahren alt und hat damit am begleiteten Fahren ab 17 (BF17) teilgenommen.

Der Führerschein ist Dein Ticket in die Freiheit und Unabhängigkeit. Hier haben wir Dir alles Wichtige zu allen Führerscheinklassen, die Du bei der Fahrschule Spitzer in Mosbach machen kannst, zusammengestellt:

Klasse A

Führerschein für Krafträder (unbeschränkt)

Mindestalter:
18 Jahre (bei Direkteinstieg 24 Jahre)

Vorbesitz einer Klasse:
2 Jahre Klasse A / begrenzt, (bei Direkteinstieg: nein)

Einschluss von Klassen:
A1 und AM

Befristung / ärztliches Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich

Klasse A / begrenzt

A2 – Führerschein für Krafträder mit maximal 35 kW

Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Einschluss von Klassen:
A1 und AM

Befristung /ärztliche Untersuchnung:
Nein / Sehtest erforderlich

Klasse A1

A1 – Führerschein für Leichtkrafträder bis 125ccm mit max. 11 kW

Mindestalter:
16 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Einschluss von Klassen:
AM

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich

Klasse AM

Führerschein für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor/max. 45km/h

Mindestalter:
16 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Einschluss von Klassen:
keine

Befristung /ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich

Klasse B / B17

Führerschein für Kraftwagen bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen

B 17 - Mindestalter: 17 Jahre
B - Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Einschluss von Klassen:
L und AM

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich

Klasse BE

Führerschein für PKW bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg

Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B

Einschluss von Klassen
L und AM

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erfforderlich

Klasse C

Führerschein für Kraftwagen mit mehr als 7,5 t und max. 8 Sitzplätzen

Mindestalter:
21 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B

Einschluss von Klassen:
C 1

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / Wiederholung jeweils nach 5 Jahren, bei Ersterteilung und bei jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich

Klasse CE

Führerschein für Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger

Mindestalter:
21 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse C

Einschluss von Klassen:
C 1 E, BE, T, sowie D1 sofern D 1, DE und D vorhanden

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / Wiederholung nach jeweils 5 Jahren, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Klasse C1

Führerschein für Kraftwagen bis max. 7,5 t und max. 8 Sitzplätzen

Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B

Einschluss von Klassen:
keine

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre bei Ersterteilung und jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Klasse C1E

Führerschein für LKW bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg

Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse C 1

Einschluss von Klassen:
BE sowie D1E, sofern Klasse D1 und DE, sofern D vorhanden

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / ab dem 50ten Lebensjahr alle 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Klasse D

Führerschein für Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen

Mindestalter:
24 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B

Einschluss von Klassen:
D 1

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / bei Ersterteilung und ab dem 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und dem 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärztlichen und augenärztliches Gutachten

Klasse DE

Führerschein für Kraftwagen der Klasse D und Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg

Mindestalter:
24 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse D

Einschluss von Klassen:
BE, D1E sofern Klasse C1 vorhanden

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / bei Ersterteilung und ab dem 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ ist ein Fahreignungsgutschten erforderlich, Zwischen Ersterteilung und 50 Geburtstag alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten erforderlich.

Klasse D1

Führerschein für Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8-16 Sitzen

Mindestalter:
21 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B

Einschluss von Klassen:
keine

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / bei Ersterstellung und ab dem 50. Lebensjahr betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ Fahrtauglichkeitsgutachten. Zwischen der Ersterteilung und dem 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten

Klasse D1E

Führerschein für Kraftwagen der Klasse D1, zulässige Gesamtmasse der Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges, max. 12 t.

Mindestalter:
21 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse D 1

Einschluss von Klassen:
BE sowie C1E, sofern C1 vorhanden

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / bei Ersterteilung und ab dem 50. Lebensjahr betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahrtauglichkeitsgutachten. Zwischen Ersterteilung und dem 50.Lebensjahr alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten erforderlich.

Klasse T

Mindestalter:
16 Jahre, bis 40 km/h
18 Jahre, bis 60 km/h

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Einschluss von Klassen:
L und AM

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich

Klasse L

Mindestalter:
16 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Einschluss von Klassen:
keine

Befristung / ärztliches Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich